Finanzielle Förderung auch für sogenannte Kann-Kinder

25. Januar 2013

Die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sieht durch die Neufassung des Art. 23 auch finzielle Förderung für sogenannte Kann-Kinder vor.

Die Neuregelung erweitert die bisherige Regelung, das Eltern von Kindern, die schulpflichtig werden, finanziell unterstützt werden. Im laufenden Kindergartenjahr gewährt der Freistaat Bayern 50,-- € je Monat als Zuschuss zum Elternbeitrag. Für die Eltern der Kann-Kinder wird dieser ab Antragstellung zur vorzeitigen Einschulung gezahlt. Der Antrag auf den Beitragszuschuss ist direkt beim jeweiligen Träger zu stellen.

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