Aus dem Markgemeinderat: 30 km/h am Kindergarten

23. November 2020

Das Thema wurde oft im Gemeinderat angesprochen, es geht um die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h am Straßenübergang zum Kindergarten und weiter zur Grundschule.

Straßenbaulastträger und somit zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Geschwindigkeitsreduzierung ist das Staatliche Bauamt.

Aufgrund der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten und Schulen nun zulässig, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, etc.) vorhanden ist. Einer Mutter ist es gelungen, dass sich das Staatliche Bauamt nochmals mit dem Thema befasste. Es kam zu einem Ortstermin mit dem Ergebnis, dass die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ausgeweitet wird.

Wir sagen Danke für den Einsatz

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