Naturdenkmal Kastanienbäume Kloster (11.05.2023)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brugger,

dass ehem. Benediktinerkloster ist nach dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingetragen. Der Bereich um das Kloster und den Klosterberg als Landschaftsprägendes Denkmal. Für die Marktgemeinde Thierhaupten ist das Kloster und dessen Bedeutung essenziell, da sich um den Bau die heutige Marktgemeinde angesiedelt und entwickelt hat. Auch heute zeichnet sich das Kloster für die Bevölkerung, Vereine und Organisationen in Thierhaupten als ein wichtiger Ort aus. Dies betrifft nicht nur die Gebäude und Gewölbe, sondern auch die Anlagen um das Kloster. Vereine haben dort eine Heimat gefunden und auch die Marktgemeinde nutzt Säle, wie zum Beispiel den Kapitelsaal für Trauungen und Empfänge.

Im BayernAtlas des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist das Kloster und die Anlagen als Denkmal gekennzeichnet.

Deutlich zu sehen ist hier, dass der Baumbestand südöstlich des Klosters an der Augsburger Straße nicht als Denkmal bezeichnet ist (siehe Abbildung 1 – Kloster Thierhaupten). In diesem Bereich sind sehr alte und große Kastanienbäume gewachsen. Eine der größten Kastanien ist Teil einer Gedenkstätte zum 2. Weltkrieg.

Der SPD-Ortsverein und die Fraktion sehen hier Handlungsbedarf. Dies ist nicht nur mit Bezug zum Kloster notwendig, sondern auch aus Sicht des Naturschutzes schützenswert.

Daher beantragten der SPD-Ortsverein und die Fraktion die Aufnahme der Kastanienbäume südöstlich des Klosters als Naturdenkmal einzustufen.

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Aus Sicht der SPD ist diese Vorgabe gegeben, da die Kastanienbäume zum Klosterbild und zur Ortseinfahrt gehören.

Die Ausweisung als Naturdenkmal ist auch aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht der Marktgemeinde sinnvoll. Die Bäume können somit anders gepflegt werden und verlieren bei einem nötigen Zuschnitt nicht ihren Charakter, da hier andere Maßstäbe gelten.

Sollte hier eine Ausweisung als Naturdenkmal mit Bezug auf das Kloster nicht möglich sein, sollte die Ausweisung des Gebietes als geschützter Landschaftsbestandteil geprüft werden.

Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung zum Beispiel wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.

Die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt durch Rechtsverordnung. Dabei werden geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen, bei Schutzobjekten über 10 ha erfolgt die Ausweisung durch die Höhere Naturschutzbehörde.

Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegen in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat Thierhaupten beantragt deshalb die Prüfung zur Ausweisung der Kastanienbaumreihe als Naturdenkmal.

Mit sozialen Grüßen

Christoph Holtermann
Ortsvereinsvorsitzender
SPD Thierhaupten

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